Honorarordnung & Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sachverständigenbüro Marco König| Mühlenweg 12 · 58579 Schalksmühle
Telefon: +49 1520 6847056 · E-Mail: baugutachter@mail.de
💶 Preisübersicht & Honorarordnung
Stand: 25. Juli 2026. Alle ausgewiesenen Preise sind Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Die mit „ab“ gekennzeichneten Honorare gelten für einen üblichen Untersuchungs- und Bearbeitungsumfang. Vor der Beauftragung erhalten Sie ein auf das Objekt abgestimmtes Angebot.
| Leistung | Gesamtpreis |
|---|---|
| Sachverständigenleistung nach Zeitaufwand
Ortsbesichtigung, Beratung, Aktenstudium, Auswertung,
Stellungnahmen und Gutachtenerstellung, sofern kein
Festpreis vereinbart wurde.
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142,80 € / Std. inkl. 19 % MwSt. |
| Gerichtliche Tätigkeit oder Zeugentermin
Gerichtstermine und gerichtliche Stellungnahmen,
soweit keine gesetzliche Vergütung vorrangig anzuwenden ist.
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148,75 € / Std. zzgl. notwendiger Reise- und Auslagenkosten |
| Leistung | Gesamtpreis |
|---|---|
| Vor-Ort-Begehung ohne schriftlichen Bericht
Besichtigung und mündliche fachliche Einschätzung vor Ort.
Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Zeitaufwand.
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142,80 € / Std. inkl. 19 % MwSt. |
| Vor-Ort-Kurzanalyse mit schriftlichem Bericht
Vor-Ort-Besichtigung, fachliche Bewertung und kompakte
schriftliche Ausarbeitung der wesentlichen Feststellungen.
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ab 499,80 € inkl. 19 % MwSt. |
| Immobilienbegleitung mit schriftlichem Bericht
Technische Objektprüfung, fachliche Einschätzung des
erkennbaren Gebäudezustands und schriftlicher Bericht.
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ab 535,50 € entspricht 450,00 € netto |
| Immobilienbegleitung mit Sanierungseinschätzung
Technische Objektprüfung, schriftlicher Bericht und
überschlägige Einordnung des erkennbaren Sanierungsbedarfs.
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ab 702,10 € entspricht 590,00 € netto |
| Kurzgutachten / Zustandsbewertung
Schriftliches Kurzgutachten über den erkennbaren
Gebäudezustand. Keine förmliche Verkehrswertermittlung
nach § 194 BauGB.
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ab 595,00 € entspricht 500,00 € netto |
| Bauabnahme Einfamilienhaus bis 150 m²
Ortsbesichtigung und schriftliches Abnahmeprotokoll.
Größere oder technisch aufwendige Objekte nach Angebot.
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ab 940,10 € inkl. 19 % MwSt. |
| Leistung | Gesamtpreis |
|---|---|
| Schimmelursachenanalyse mit schriftlichem Gutachten
Ortsbesichtigung, erforderliche Feuchtigkeitsmessungen,
bauphysikalische Einordnung, Ursachenbewertung und
schriftliches Gutachten. Laboruntersuchungen nur bei
zusätzlicher Beauftragung.
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ab 702,10 € entspricht 590,00 € netto |
| Feuchtigkeits- oder Wasserschadenanalyse
Untersuchung betroffener Bauteile, erforderliche Messungen,
Ursachenbewertung und schriftliche Handlungsempfehlung.
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ab 535,50 € abhängig von Schaden und Objektumfang |
| Schimmel-Luftuntersuchung mit schriftlichem Gutachten
Fachgerechte Luftprobenahme, Laboruntersuchung,
sachverständige Auswertung und schriftliches Gutachten.
|
auf Anfrage nach Anzahl und Art der Proben |
| Schimmel-Oberflächen- oder Materialprobe
Fachgerechte Probenahme, Laboruntersuchung,
sachverständige Bewertung und schriftliche Ausarbeitung.
|
auf Anfrage nach Anzahl und Art der Proben |
| KRL- und Estrichfeuchtemessung
Messung mit geeignetem Messaufbau, Dokumentation und
schriftlicher fachlicher Bewertung der Ergebnisse.
|
auf Anfrage nach Messstellen und Messdauer |
| Leistung | Gesamtpreis |
|---|---|
| Formaldehydmessung mit schriftlichem Gutachten
Fachgerechte Raumluftmessung, Laboruntersuchung,
sachverständige Auswertung der Laborergebnisse und
schriftliches Gutachten.
|
ab 773,50 € entspricht 650,00 € netto |
| Raumluftgutachten für Fertighäuser
Fachgerechte Raumluftprobenahme, Laboruntersuchung
auf typische Holzschutzmittel und Raumluftschadstoffe,
sachverständige Auswertung und schriftliches Gutachten.
|
ab 821,10 € entspricht 690,00 € netto |
| PCB-Raumluftuntersuchung mit schriftlichem Gutachten
Zwölfstündige Langzeitmessung mit den erforderlichen
Ortsterminen zum Aufstellen und Abholen der Probe,
Laboruntersuchung, sachverständige Auswertung und
schriftliches Gutachten.
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ab 1.059,10 € entspricht 890,00 € netto |
| Hausstaubuntersuchung mit schriftlichem Gutachten
Fachgerechte Entnahme einer Hausstaubprobe,
beispielsweise zur Untersuchung auf Permethrin oder
andere schwerflüchtige Schadstoffe, Laboruntersuchung,
sachverständige Auswertung und schriftliches Gutachten.
|
ab 702,10 € entspricht 590,00 € netto |
| Materialprobenuntersuchung mit schriftlichem Gutachten
Fachgerechte Materialentnahme, Laboruntersuchung,
sachverständige Auswertung und schriftliches Gutachten,
beispielsweise auf Asbest, PAK, PCB oder künstliche
Mineralfasern.
|
ab 649,00 € für eine übliche Einzelprobe |
| Kombinierte Schadstoffuntersuchung
Kombination mehrerer Raumluft-, Hausstaub- oder
Materialuntersuchungen einschließlich schriftlichem
Gesamtgutachten.
|
auf Anfrage individuelles Festpreisangebot |
| Leistung | Gesamtpreis |
|---|---|
| Kurzgutachten zur Immobilienbewertung
Schriftliche überschlägige Immobilienbewertung ohne
förmliches Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.
Geeignet für eine erste private Orientierung.
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ab 595,00 € entspricht 500,00 € netto |
| Verkehrswertgutachten Einfamilienhaus nach § 194 BauGB
Förmliches schriftliches Verkehrswertgutachten für
Einfamilienhäuser bis 250 m², beispielsweise für
Erbschaft, Scheidung, Kauf, Verkauf oder
Vermögensauseinandersetzungen.
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0,6 % des Verkehrswerts mindestens 1.785,00 €, höchstens 2.975,00 € brutto |
| Verkehrswertgutachten Mehrfamilienhaus nach § 194 BauGB
Förmliches schriftliches Verkehrswertgutachten für
Mehrfamilienhäuser und größere Wohnobjekte.
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0,7 % des Verkehrswerts Mindest- und Höchsthonorar nach Objektumfang |
| Gewerbliche, steuerliche oder gerichtliche Wertermittlung
Schriftliches Gutachten für gewerbliche Objekte oder
Aufträge mit erhöhtem Prüf-, Dokumentations- und
Haftungsumfang.
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auf Anfrage individuelles Honorarangebot |
| Leistung | Gesamtpreis |
|---|---|
| Schadens- oder Mängelbegutachtung mit schriftlichem Bericht
Untersuchung einzelner Schäden oder Mängel einschließlich
Dokumentation, fachlicher Bewertung und schriftlicher
Ausarbeitung.
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ab 535,50 € Mindesthonorar je Auftrag |
| Umfangreiches Schadensgutachten
Schriftliches Gutachten bei mehreren Räumen, Bauteilen,
Schadensbildern oder beteiligten Gewerken.
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ab 892,50 € nach Untersuchungsumfang |
| Versicherungsgutachten und Schadenregulierung
Schadenaufnahme, technische Bewertung, Dokumentation
und schriftliches Sachverständigengutachten.
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auf Anfrage individuelles Honorarangebot |
| Beweissicherung
Schriftliche und fotografische Dokumentation des
baulichen Zustands vor, während oder nach Bauarbeiten.
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auf Anfrage abhängig von Objekt und Dokumentationsumfang |
| Leistung | Gesamtpreis |
|---|---|
| Verbrauchsausweis Einfamilienhaus
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178,50 € bis 297,50 € bei vollständigen Verbrauchsdaten |
| Bedarfsausweis Einfamilienhaus
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416,50 € bis 654,50 € mit erforderlicher Begehung |
| Energieausweis kleines Mehrfamilienhaus
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535,50 € bis 1.071,00 € nach Gebäudeumfang |
| Gewerbe-, Hallen- und Mischobjekte
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ab 952,00 € nach Gebäude und Unterlagenumfang |
| Leistung | Gesamtpreis |
|---|---|
| Fahrtkosten Pkw
Berechnung nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern
ab Geschäftssitz und zurück, soweit die Fahrtkosten
nicht bereits im Festpreis enthalten sind.
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0,95 € / km inkl. 19 % MwSt. |
| Besondere Auslagen und Fremdkosten
Beispielsweise behördliche Auskünfte, kostenpflichtige
Unterlagen, Sonderversand oder zusätzlich beauftragte
externe Leistungen.
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nach Aufwand nur nach Vereinbarung oder soweit erforderlich |
📜 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 25. Juli 2026
§ 1 Vertragsgegenstand und Verwendungszweck
- Gegenstand des Vertrags ist die in der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung beschriebene Sachverständigenleistung.
- Die Leistung wird ausschließlich für den vereinbarten Verwendungszweck erstellt. Änderungen des Verwendungszwecks sind dem Sachverständigen unverzüglich mitzuteilen.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Sachverständige ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Durchführung des Auftrags
- Der Sachverständige führt den Auftrag unabhängig, unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der vereinbarten Aufgabenstellung aus.
- Weisungen, die zu einem fachlich unrichtigen oder irreführenden Ergebnis führen würden, sind für den Sachverständigen nicht verbindlich.
- Feststellungen beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Besichtigung erkennbaren und mit den vereinbarten Methoden untersuchbaren Gegebenheiten.
- Verdeckte Bauteile werden nur untersucht, wenn dies ausdrücklich vereinbart und technisch sowie rechtlich zulässig ist.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt alle für den Auftrag erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.
- Der Auftraggeber ermöglicht den erforderlichen Zugang zum Begutachtungsobjekt und weist auf bekannte Gefahren, Schadstoffe, Vorschäden, Umbauten oder sonstige Besonderheiten hin.
- Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende, verspätete oder unrichtige Angaben entstehen, können zusätzlich berechnet werden, sofern der Auftraggeber dies zu vertreten hat.
§ 4 Hilfskräfte, Laboratorien und weitere Fachleute
- Der Sachverständige darf für vorbereitende oder unterstützende Tätigkeiten geeignete Hilfskräfte sowie fachlich geeignete Laboratorien einsetzen.
- Soweit Fremdleistungen nicht bereits Bestandteil eines vereinbarten Festpreises sind, werden sie vor der Beauftragung abgestimmt.
- Unaufschiebbare geringfügige Fremdkosten dürfen bis zu 250,00 € einschließlich Umsatzsteuer veranlasst werden, wenn sie zur sachgerechten Auftragsbearbeitung erforderlich sind.
- Die Einschaltung weiterer selbstständiger Fachgutachter erfolgt grundsätzlich nur nach Abstimmung mit dem Auftraggeber.
§ 5 Termine und Bearbeitungsfristen
- Termine und Fertigstellungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden.
- Fristen verlängern sich angemessen, wenn erforderliche Unterlagen, Zugänge, Laborergebnisse oder Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig vorliegen oder Umstände eintreten, die der Sachverständige nicht zu vertreten hat.
§ 6 Verschwiegenheit und Datenschutz
- Der Sachverständige behandelt die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt gewordenen persönlichen und geschäftlichen Informationen vertraulich, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
- Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen und zur Durchführung des Auftrags verarbeitet.
§ 7 Urheberrecht und Verwendung der Arbeitsergebnisse
- Der Auftraggeber darf Gutachten, Berichte, Stellungnahmen und sonstige Arbeitsergebnisse nur für den vereinbarten Verwendungszweck nutzen.
- Eine auszugsweise Veröffentlichung, inhaltliche Veränderung oder Verwendung für einen anderen Zweck bedarf der vorherigen Zustimmung des Sachverständigen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Weitergabe eines unveränderten Arbeitsergebnisses an die im Auftrag benannten Empfänger bleibt zulässig.
§ 8 Honorar, Zahlung und Zurückbehaltungsrecht
- Maßgeblich sind das individuell vereinbarte Honorar und der schriftlich bestätigte Leistungsumfang.
- Rechnungen sind innerhalb von zehn Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Der Sachverständige kann angemessene Abschlags- oder Vorauszahlungen verlangen.
- Bei Laboruntersuchungen kann die Zahlung spätestens am Tag der Probenahme vereinbart werden.
- Der Sachverständige darf die Herausgabe des vollständigen Gutachtens oder Berichts bis zur Begleichung fälliger, unbestrittener Forderungen aus demselben Auftrag zurückbehalten, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
§ 9 Haftung
- Der Sachverständige haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
- Für fachliche Bewertungen, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verschwiegenen Angaben des Auftraggebers oder Dritter beruhen, haftet der Sachverständige nicht, soweit die Unrichtigkeit für ihn nicht erkennbar war.
§ 10 Kündigung
- Die gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben unberührt.
- Im Fall einer Kündigung sind die bis dahin vertragsgemäß erbrachten Leistungen und entstandenen, nicht mehr vermeidbaren Fremdkosten zu vergüten.
- Die Kündigung soll aus Nachweisgründen in Textform erfolgen.
§ 11 Verbraucherstreitbeilegung
Der Sachverständige ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz des Sachverständigen Gerichtsstand. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
