Honorarordnung & Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sachverständigenbüro Marco König| Mühlenweg 12 · 58579 Schalksmühle

Telefon: +49 1520 6847056 · E-Mail: baugutachter@mail.de

💶 Preisübersicht & Honorarordnung

Stand: 25. Juli 2026. Alle ausgewiesenen Preise sind Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Die mit „ab“ gekennzeichneten Honorare gelten für einen üblichen Untersuchungs- und Bearbeitungsumfang. Vor der Beauftragung erhalten Sie ein auf das Objekt abgestimmtes Angebot.

⏱️ Beratung und Sachverständigenleistungen
Leistung Gesamtpreis
Sachverständigenleistung nach Zeitaufwand
Ortsbesichtigung, Beratung, Aktenstudium, Auswertung, Stellungnahmen und Gutachtenerstellung, sofern kein Festpreis vereinbart wurde.
142,80 € / Std. inkl. 19 % MwSt.
Gerichtliche Tätigkeit oder Zeugentermin
Gerichtstermine und gerichtliche Stellungnahmen, soweit keine gesetzliche Vergütung vorrangig anzuwenden ist.
148,75 € / Std. zzgl. notwendiger Reise- und Auslagenkosten
🏠 Kaufberatung, Immobilienbegleitung und Bauabnahme
Leistung Gesamtpreis
Vor-Ort-Begehung ohne schriftlichen Bericht
Besichtigung und mündliche fachliche Einschätzung vor Ort. Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Zeitaufwand.
142,80 € / Std. inkl. 19 % MwSt.
Vor-Ort-Kurzanalyse mit schriftlichem Bericht
Vor-Ort-Besichtigung, fachliche Bewertung und kompakte schriftliche Ausarbeitung der wesentlichen Feststellungen.
ab 499,80 € inkl. 19 % MwSt.
Immobilienbegleitung mit schriftlichem Bericht
Technische Objektprüfung, fachliche Einschätzung des erkennbaren Gebäudezustands und schriftlicher Bericht.
ab 535,50 € entspricht 450,00 € netto
Immobilienbegleitung mit Sanierungseinschätzung
Technische Objektprüfung, schriftlicher Bericht und überschlägige Einordnung des erkennbaren Sanierungsbedarfs.
ab 702,10 € entspricht 590,00 € netto
Kurzgutachten / Zustandsbewertung
Schriftliches Kurzgutachten über den erkennbaren Gebäudezustand. Keine förmliche Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB.
ab 595,00 € entspricht 500,00 € netto
Bauabnahme Einfamilienhaus bis 150 m²
Ortsbesichtigung und schriftliches Abnahmeprotokoll. Größere oder technisch aufwendige Objekte nach Angebot.
ab 940,10 € inkl. 19 % MwSt.
🦠 Schimmel, Feuchtigkeit und Gebäudediagnostik
Leistung Gesamtpreis
Schimmelursachenanalyse mit schriftlichem Gutachten
Ortsbesichtigung, erforderliche Feuchtigkeitsmessungen, bauphysikalische Einordnung, Ursachenbewertung und schriftliches Gutachten. Laboruntersuchungen nur bei zusätzlicher Beauftragung.
ab 702,10 € entspricht 590,00 € netto
Feuchtigkeits- oder Wasserschadenanalyse
Untersuchung betroffener Bauteile, erforderliche Messungen, Ursachenbewertung und schriftliche Handlungsempfehlung.
ab 535,50 € abhängig von Schaden und Objektumfang
Schimmel-Luftuntersuchung mit schriftlichem Gutachten
Fachgerechte Luftprobenahme, Laboruntersuchung, sachverständige Auswertung und schriftliches Gutachten.
auf Anfrage nach Anzahl und Art der Proben
Schimmel-Oberflächen- oder Materialprobe
Fachgerechte Probenahme, Laboruntersuchung, sachverständige Bewertung und schriftliche Ausarbeitung.
auf Anfrage nach Anzahl und Art der Proben
KRL- und Estrichfeuchtemessung
Messung mit geeignetem Messaufbau, Dokumentation und schriftlicher fachlicher Bewertung der Ergebnisse.
auf Anfrage nach Messstellen und Messdauer
🧪 Raumluft- und Schadstoffuntersuchungen
Leistung Gesamtpreis
Formaldehydmessung mit schriftlichem Gutachten
Fachgerechte Raumluftmessung, Laboruntersuchung, sachverständige Auswertung der Laborergebnisse und schriftliches Gutachten.
ab 773,50 € entspricht 650,00 € netto
Raumluftgutachten für Fertighäuser
Fachgerechte Raumluftprobenahme, Laboruntersuchung auf typische Holzschutzmittel und Raumluftschadstoffe, sachverständige Auswertung und schriftliches Gutachten.
ab 821,10 € entspricht 690,00 € netto
PCB-Raumluftuntersuchung mit schriftlichem Gutachten
Zwölfstündige Langzeitmessung mit den erforderlichen Ortsterminen zum Aufstellen und Abholen der Probe, Laboruntersuchung, sachverständige Auswertung und schriftliches Gutachten.
ab 1.059,10 € entspricht 890,00 € netto
Hausstaubuntersuchung mit schriftlichem Gutachten
Fachgerechte Entnahme einer Hausstaubprobe, beispielsweise zur Untersuchung auf Permethrin oder andere schwerflüchtige Schadstoffe, Laboruntersuchung, sachverständige Auswertung und schriftliches Gutachten.
ab 702,10 € entspricht 590,00 € netto
Materialprobenuntersuchung mit schriftlichem Gutachten
Fachgerechte Materialentnahme, Laboruntersuchung, sachverständige Auswertung und schriftliches Gutachten, beispielsweise auf Asbest, PAK, PCB oder künstliche Mineralfasern.
ab 649,00 € für eine übliche Einzelprobe
Kombinierte Schadstoffuntersuchung
Kombination mehrerer Raumluft-, Hausstaub- oder Materialuntersuchungen einschließlich schriftlichem Gesamtgutachten.
auf Anfrage individuelles Festpreisangebot
Komplette Untersuchungsleistung: Die genannten Preise umfassen den im jeweiligen Angebot beschriebenen Gesamtumfang einschließlich Probenahme, Laboruntersuchung, sachverständiger Auswertung und schriftlichem Gutachten. Eine interne Aufteilung in Labor-, Bearbeitungs-, Fahrt-, Verwaltungs- oder Berichtskosten wird nicht ausgewiesen.
🏛️ Immobilienbewertung und Verkehrswertgutachten
Leistung Gesamtpreis
Kurzgutachten zur Immobilienbewertung
Schriftliche überschlägige Immobilienbewertung ohne förmliches Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Geeignet für eine erste private Orientierung.
ab 595,00 € entspricht 500,00 € netto
Verkehrswertgutachten Einfamilienhaus nach § 194 BauGB
Förmliches schriftliches Verkehrswertgutachten für Einfamilienhäuser bis 250 m², beispielsweise für Erbschaft, Scheidung, Kauf, Verkauf oder Vermögensauseinandersetzungen.
0,6 % des Verkehrswerts mindestens 1.785,00 €, höchstens 2.975,00 € brutto
Verkehrswertgutachten Mehrfamilienhaus nach § 194 BauGB
Förmliches schriftliches Verkehrswertgutachten für Mehrfamilienhäuser und größere Wohnobjekte.
0,7 % des Verkehrswerts Mindest- und Höchsthonorar nach Objektumfang
Gewerbliche, steuerliche oder gerichtliche Wertermittlung
Schriftliches Gutachten für gewerbliche Objekte oder Aufträge mit erhöhtem Prüf-, Dokumentations- und Haftungsumfang.
auf Anfrage individuelles Honorarangebot
Der konkrete Leistungsumfang und das endgültige Honorar richten sich nach Objektart, Größe, Unterlagenlage, Bewertungsanlass und erforderlichem Wertermittlungsverfahren. Maßgeblich ist das vor Auftragserteilung übermittelte Angebot.
🔍 Schadens-, Mängel- und Versicherungsgutachten
Leistung Gesamtpreis
Schadens- oder Mängelbegutachtung mit schriftlichem Bericht
Untersuchung einzelner Schäden oder Mängel einschließlich Dokumentation, fachlicher Bewertung und schriftlicher Ausarbeitung.
ab 535,50 € Mindesthonorar je Auftrag
Umfangreiches Schadensgutachten
Schriftliches Gutachten bei mehreren Räumen, Bauteilen, Schadensbildern oder beteiligten Gewerken.
ab 892,50 € nach Untersuchungsumfang
Versicherungsgutachten und Schadenregulierung
Schadenaufnahme, technische Bewertung, Dokumentation und schriftliches Sachverständigengutachten.
auf Anfrage individuelles Honorarangebot
Beweissicherung
Schriftliche und fotografische Dokumentation des baulichen Zustands vor, während oder nach Bauarbeiten.
auf Anfrage abhängig von Objekt und Dokumentationsumfang
⚡ Energieausweise
Leistung Gesamtpreis
Verbrauchsausweis Einfamilienhaus
178,50 € bis 297,50 € bei vollständigen Verbrauchsdaten
Bedarfsausweis Einfamilienhaus
416,50 € bis 654,50 € mit erforderlicher Begehung
Energieausweis kleines Mehrfamilienhaus
535,50 € bis 1.071,00 € nach Gebäudeumfang
Gewerbe-, Hallen- und Mischobjekte
ab 952,00 € nach Gebäude und Unterlagenumfang
🚗 Fahrt- und Nebenkosten
Leistung Gesamtpreis
Fahrtkosten Pkw
Berechnung nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern ab Geschäftssitz und zurück, soweit die Fahrtkosten nicht bereits im Festpreis enthalten sind.
0,95 € / km inkl. 19 % MwSt.
Besondere Auslagen und Fremdkosten
Beispielsweise behördliche Auskünfte, kostenpflichtige Unterlagen, Sonderversand oder zusätzlich beauftragte externe Leistungen.
nach Aufwand nur nach Vereinbarung oder soweit erforderlich
Allgemeiner Hinweis: Festpreise umfassen ausschließlich die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen. Nicht vorhersehbare oder nachträglich gewünschte Zusatzleistungen werden nur nach vorheriger Abstimmung berechnet. Maßgeblich ist stets die individuelle schriftliche Honorarvereinbarung.

📜 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 25. Juli 2026

§ 1 Vertragsgegenstand und Verwendungszweck

  1. Gegenstand des Vertrags ist die in der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung beschriebene Sachverständigenleistung.
  2. Die Leistung wird ausschließlich für den vereinbarten Verwendungszweck erstellt. Änderungen des Verwendungszwecks sind dem Sachverständigen unverzüglich mitzuteilen.
  3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Sachverständige ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Durchführung des Auftrags

  1. Der Sachverständige führt den Auftrag unabhängig, unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der vereinbarten Aufgabenstellung aus.
  2. Weisungen, die zu einem fachlich unrichtigen oder irreführenden Ergebnis führen würden, sind für den Sachverständigen nicht verbindlich.
  3. Feststellungen beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Besichtigung erkennbaren und mit den vereinbarten Methoden untersuchbaren Gegebenheiten.
  4. Verdeckte Bauteile werden nur untersucht, wenn dies ausdrücklich vereinbart und technisch sowie rechtlich zulässig ist.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt alle für den Auftrag erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.
  2. Der Auftraggeber ermöglicht den erforderlichen Zugang zum Begutachtungsobjekt und weist auf bekannte Gefahren, Schadstoffe, Vorschäden, Umbauten oder sonstige Besonderheiten hin.
  3. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende, verspätete oder unrichtige Angaben entstehen, können zusätzlich berechnet werden, sofern der Auftraggeber dies zu vertreten hat.

§ 4 Hilfskräfte, Laboratorien und weitere Fachleute

  1. Der Sachverständige darf für vorbereitende oder unterstützende Tätigkeiten geeignete Hilfskräfte sowie fachlich geeignete Laboratorien einsetzen.
  2. Soweit Fremdleistungen nicht bereits Bestandteil eines vereinbarten Festpreises sind, werden sie vor der Beauftragung abgestimmt.
  3. Unaufschiebbare geringfügige Fremdkosten dürfen bis zu 250,00 € einschließlich Umsatzsteuer veranlasst werden, wenn sie zur sachgerechten Auftragsbearbeitung erforderlich sind.
  4. Die Einschaltung weiterer selbstständiger Fachgutachter erfolgt grundsätzlich nur nach Abstimmung mit dem Auftraggeber.

§ 5 Termine und Bearbeitungsfristen

  1. Termine und Fertigstellungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden.
  2. Fristen verlängern sich angemessen, wenn erforderliche Unterlagen, Zugänge, Laborergebnisse oder Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig vorliegen oder Umstände eintreten, die der Sachverständige nicht zu vertreten hat.

§ 6 Verschwiegenheit und Datenschutz

  1. Der Sachverständige behandelt die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt gewordenen persönlichen und geschäftlichen Informationen vertraulich, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
  2. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen und zur Durchführung des Auftrags verarbeitet.

§ 7 Urheberrecht und Verwendung der Arbeitsergebnisse

  1. Der Auftraggeber darf Gutachten, Berichte, Stellungnahmen und sonstige Arbeitsergebnisse nur für den vereinbarten Verwendungszweck nutzen.
  2. Eine auszugsweise Veröffentlichung, inhaltliche Veränderung oder Verwendung für einen anderen Zweck bedarf der vorherigen Zustimmung des Sachverständigen, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Die Weitergabe eines unveränderten Arbeitsergebnisses an die im Auftrag benannten Empfänger bleibt zulässig.

§ 8 Honorar, Zahlung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Maßgeblich sind das individuell vereinbarte Honorar und der schriftlich bestätigte Leistungsumfang.
  2. Rechnungen sind innerhalb von zehn Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  3. Der Sachverständige kann angemessene Abschlags- oder Vorauszahlungen verlangen.
  4. Bei Laboruntersuchungen kann die Zahlung spätestens am Tag der Probenahme vereinbart werden.
  5. Der Sachverständige darf die Herausgabe des vollständigen Gutachtens oder Berichts bis zur Begleichung fälliger, unbestrittener Forderungen aus demselben Auftrag zurückbehalten, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

§ 9 Haftung

  1. Der Sachverständige haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
  5. Für fachliche Bewertungen, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verschwiegenen Angaben des Auftraggebers oder Dritter beruhen, haftet der Sachverständige nicht, soweit die Unrichtigkeit für ihn nicht erkennbar war.

§ 10 Kündigung

  1. Die gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben unberührt.
  2. Im Fall einer Kündigung sind die bis dahin vertragsgemäß erbrachten Leistungen und entstandenen, nicht mehr vermeidbaren Fremdkosten zu vergüten.
  3. Die Kündigung soll aus Nachweisgründen in Textform erfolgen.

§ 11 Verbraucherstreitbeilegung

Der Sachverständige ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz des Sachverständigen Gerichtsstand. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.